Download: Merkblatt „Grundgestetz“ (barrierefrei)
Inhalt
Die Grundrechte sind die gemeinsame freiheitliche Wertebasis. Sie beinhalten Rechte und Freiheiten, die es Menschen ermöglichen, demokratische Strukturen zu schaffen und zu erhalten. Sie gewährleisten Mitbestimmung, Teilhabe und einen friedlichen Konfliktaustrag in Parlamenten, Gerichten und generell im öffentlichen Raum.
Das Staatsorganisationsrecht stellt sicher, dass die Grundrechte gewahrt werden. Dafür regelt es die Organisation und Aufgaben der staatlichen Organe, wie zum Beispiel der Regierung, des Parlaments und der Verwaltung. Es legt fest, wie diese Organe gebildet, kontrolliert und ihre Zuständigkeiten geregelt werden. Richtwert sind dabei die Staatsstrukturprinzipien.